Fehlende Hygieneschulung in der Arztpraxis: Welche Konsequenzen drohen wirklich?

Die jährliche Hygieneschulung gehört zu den Pflichten, die im Praxisalltag schnell hinten runterfallen – bis eine Kontrolle ansteht oder etwas passiert. Was dann konkret droht, ist vielen Praxisinhaberinnen und -inhabern nicht klar. Ein Überblick, ohne Panikmache, aber mit den Punkten, die Sie kennen sollten.

1. Bußgeld bei Verstoß gegen die Unterweisungspflicht
Die Pflicht zur jährlichen Unterweisung nach Biostoffverordnung und TRBA 250 ist keine Empfehlung, sondern eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie nicht erfüllt wird. Verstöße gegen die Unterweisungspflicht nach Arbeitsschutzrecht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall, der zuständigen Behörde und dem Bundesland ab – pauschale Zahlenangaben sind hier wenig seriös. Wichtig zu wissen: Es braucht keinen Schadensfall, damit ein Bußgeld verhängt wird – das reine Fehlen der dokumentierten Schulung reicht bei einer Kontrolle bereits als Beanstandung.

2. Kontrollen durch Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht
Sowohl das Gesundheitsamt als auch die Gewerbeaufsicht bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft können im Rahmen von Routine- oder Anlasskontrollen nach dem Nachweis der Hygieneschulungen fragen. Ohne aktuelle Dokumentation entsteht dabei mindestens ein Beanstandungspunkt – im ungünstigsten Fall eine Nachfrist mit Wiedervorlage, verbunden mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand für die Praxis.

3. Haftungsrisiko im Schadensfall
Der eigentlich kritische Punkt liegt selten im Bußgeld selbst, sondern in der Haftungsfrage: Kommt es zu einem Infektionsvorfall in der Praxis – etwa durch unsachgemäßen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen –, wird geprüft, ob die betroffenen Mitarbeitenden ordnungsgemäß unterwiesen waren. Fehlt der Nachweis, verschärft sich die Haftungssituation für die Praxisleitung erheblich, unabhängig vom eigentlichen Bußgeldrahmen.

4. Probleme bei Zertifizierungen und Qualitätsmanagement
Viele Praxen sind im Rahmen von QM-Systemen (z. B. QEP, DIN EN 15224) oder für bestimmte Abrechnungsvoraussetzungen verpflichtet, Fortbildungsnachweise vorzulegen. Fehlende oder unvollständige Hygieneschulungsnachweise können hier zu Beanstandungen im Audit führen – losgelöst von einer behördlichen Kontrolle.

5. Versicherungsrechtliche Folgen
Je nach Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung kann eine fehlende, gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung im Schadensfall auch versicherungsrechtlich relevant werden. Auch hier gilt: Die Dokumentation der durchgeführten Schulung ist der entscheidende Faktor, nicht die Schulung an sich.

Der pragmatische Weg, das Risiko zu vermeiden
Das Gute an dieser Pflicht: Sie lässt sich mit überschaubarem Aufwand sauber erfüllen. Eine Online-Hygieneschulung, die direkt nach Abschluss ein Zertifikat ausstellt, schafft in wenigen Minuten pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter einen lückenlosen, jederzeit vorzeigbaren Nachweis – ohne Präsenztermin, ohne Terminkoordination für das ganze Team. TeamPraxisFit ist genau darauf ausgelegt: einmal buchen, das Team schult sich online, das Zertifikat liegt sofort vor.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Für eine verbindliche Einschätzung zu Bußgeldrahmen oder Haftungsfragen im Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Medizin- oder Arbeitsrecht.
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