Wie oft ist eine Hygieneschulung in der Arztpraxis Pflicht?
Kurz beantwortet: Das gesamte Praxisteam mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen muss die Hygieneschulung mindestens einmal jährlich wiederholen. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist zusätzlich eine Ersteinweisung erforderlich. Wer das aus dem Kopf verliert, riskiert nicht nur ein Bußgeldrisiko, sondern im Ernstfall auch Haftungsprobleme.
Wer muss geschult werden?
Die Schulungspflicht betrifft grundsätzlich alle Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können – in der Praxis heißt das in der Regel:
- Ärztinnen und Ärzte
- Medizinische Fachangestellte (MFA)
- Auszubildende
- ggf. Reinigungspersonal, sofern es Zugang zu patientennahen Bereichen hat
Es spielt keine Rolle, ob jemand in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet beschäftigt ist – die Unterweisungspflicht gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Die rechtliche Grundlage: kein §43 IfSG, sondern Arbeitsschutzrecht
Ein häufiges Missverständnis: Die Begriffe "Erstbelehrung" und "Folgebelehrung" nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beziehen sich auf den Lebensmittelbereich – Gastronomie, Lebensmittelhandel, Kantinen. Für Arztpraxen gilt eine andere Rechtsgrundlage:
- Biostoffverordnung (BioStoffV), § 14 – verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu unterweisen
- TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen) – konkretisiert die Frequenz: mindestens jährlich
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12 – allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
- RKI-/KRINKO-Empfehlungen als fachliche Grundlage für Hygieneanforderungen im Gesundheitswesen
Diese Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei: Wer nach "Erstbelehrung" für die Praxis sucht und Gastro-Inhalte findet, bekommt im Zweifel die falschen Fristen und die falsche Rechtsgrundlage genannt.
Zwei Zeitpunkte, die Sie im Blick behalten sollten
1. Ersteinweisung – vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. bevor eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter erstmals mit den relevanten biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommt.
2. Jährliche Wiederholungsschulung – für das gesamte bestehende Team, unabhängig davon, wann die letzte Schulung stattfand. Praktisch empfiehlt es sich, einen festen Jahrestermin zu setzen, damit keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter durchs Raster fällt.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht?
Verpasste Fristen sind in der Praxis kein Kavaliersdelikt: Bei einer Kontrolle durch Gesundheitsamt oder Gewerbeaufsicht, im Rahmen eines QM-Audits oder – im schlimmsten Fall – nach einem Infektionsvorfall, wird die Dokumentation der Schulungen geprüft. Fehlt sie, drohen neben einem möglichen Bußgeld auch Nachfragen der Berufsgenossenschaft und ein Haftungsrisiko für die Praxisleitung.
Der einfachste Weg, den Jahrestermin nicht zu verpassen
Weil die Schulung jährlich fällig wird, lohnt sich ein System, das sich von selbst meldet – statt eines Termins, den man in der Praxis-Hektik vergisst. Mit einer Online-Hygieneschulung wie bei Team Praxisfit absolviert das gesamte Team die Pflichtschulung orts- und zeitunabhängig, das Zertifikat liegt sofort nach Abschluss vor, und die Dokumentation für Gesundheitsamt oder Audit ist damit automatisch erledigt.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten zur Anwendung im Einzelfall empfiehlt sich Rücksprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Medizinrecht.
